Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab __1/2/2014_______________ 1. Allgemeines 1.1. Unterrichtzeit, Unterrichtsort Der Unterricht wird regelmäßig (i.d.R. jeweils wöchentlich – abhängig vom Ausbildungsvertrag) erteilt und findet in den Schulungsräumen der Musikschule Tostedt (Jan Guelle/ Unter den Linden 12, 21255 Tostedt) statt. 1.2. Pflichten des Schülers Der Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die Unterrichtsräume sowie das ihm zur Verfügung gestellte Material insbesondere die Instrumente der Musikschule Tostedt pfleglich zu behandeln, jede Abwesenheit vom Unterricht frühestmöglich mitzuteilen und die Unterrichtsgebühren bei einem Ausbildungsvertrag pünktlich zu zahlen. 1.3. Gruppen- und Einzelunterricht Der Unterricht wird als Gruppen- oder Einzelunterricht abhängig vom Ausbildungsvertrag und abhängig vom Unterrichtsfach erteilt. Bestimmte Unterrichtsfächer (z.B. Klavier, Schlagzeug, Gesang) werden i.d.R. nur im Einzelunterricht erteilt. Eine exakte Festlegung von Unterrichtsfach und Unterrichtsart erfolgt beim Abschluss eines Ausbildungsvertrags. 1.4. Aufsichtspflicht, Haftung Eine Aufsichtspflicht der Musikschule Tostedt besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Für mitgebrachte Garderobe, das Unterrichtsmaterial und die eigenen Instrumente der Schüler wird keine Haftung übernommen. 1.5. Gesundheitsbestimmungen Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für allgemeinbildende Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. 1.6. Lehrkräfte Es besteht kein Anspruch auf Unterrichtserteilung durch eine bestimmte Lehrkraft. Ist eine Lehrkraft verhindert bzw. kann sie den Unterricht nicht weiterführen, so behält sich die Musikschule Tostedt das Recht vor, für diese Schüler eine andere Lehrkraft einzusetzen. 2. Unterricht 2.1. Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr Die Musikschule Tostedt verpflichtet sich, dem Schüler regelmäßig Musikunterricht gemäß Ausbildungsvertrag zu erteilen. Abhängig vom Kalenderjahr, den gesetzlichen Feiertagen und den Schulferien des Bundeslandes Niedersachsen finden bei wöchentlichem Unterricht i.d.R. etwa 37 Unterrichtseinheiten pro Jahr statt. 2.2. Unterrichtsfreie Zeit An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Maßgebend sind die gesetzlichen Feiertage und Schulferien der allgemeinbildenden Schulen am Unterrichtsort im Bundesland Niedersachsen. Die unterrichtsfreie Zeit hat keinen Einfluss auf die monatliche Unterrichtsgebühr bei Ausbildungsverträgen. Weder die Verpflichtung zur Zahlung wird berührt, noch verändert sich der monatliche Betrag, da die unterrichtsfreie Zeit bereits in der Unterrichtsgebühr von Ausbildungsverträgen berücksichtigt ist. 2.3. Sommerpause Siehe 2.2 2.4. Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt, Schulausfall Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde, auf Erstattung der Unterrichtsgebühr bei einem Ausbildungsvertrag. Dies schließt ebenfalls Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen durch höhere Gewalt ein, wenn hiervon auch der Unterrichtsort der Musikschule Tostedt selbst betroffen ist. In einem solchen Fall fällt auch der Unterricht an der Musikschule Tostedt aus. 2.5. Unterrichtsausfall seitens des Schülers Abgesagte und versäumte Termine seitens des Schülers werden grundsätzlich nicht nachgeholt und verfallen ersatzlos. Dies schließt Krankmeldungen des Schülers mit ein. Wenn diese nicht mindestens 24std zuvor mitgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde, auf Erstattung der Unterrichtsgebühr bei einem Ausbildungsvertrag. Des Weiteren ist es nicht möglich, dass eine dritte Person den Unterricht wahrnimmt. 2.6. Unterrichtsverschiebung seitens der Lehrkraft Ausgefallener Unterricht aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung der Lehrkraft wird nach Absprache mit dem Schüler nachgeholt. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtsstunde zu einem bestimmten Termin oder durch eine bestimmte Lehrkraft besteht in diesem Fall nicht. Die Lehrkraft ist verpflichtet, zwei für den Schüler zumutbare alternative Nachholtermine zur Verfügung zu stellen. Soweit der Schüler keinen dieser Ersatztermine beansprucht, entfällt die Leistungspflicht der Lehrkraft. Eine Rückvergütung oder Minderung der Unterrichtsgebühr bei Ausbildungsverträgen erfolgt in diesem Fall nicht. 2.7. Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft Bei Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft versucht die Musikschule Tostedt stets (wie beschrieben) den Unterricht des Schülers nachzuholen. Sollte dies aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft oder anderen Gründen nicht durchführbar sein, behält sich die Musikschule Tostedt das Recht vor, einen Unterrichtstermin pro Kalenderhalbjahr ersatzlos ausfallen zu lassen. Bei Ausbildungsverträgen erfolgt jedoch keine Rückvergütung oder Minderung der Unterrichtsgebühr. 2.7.1 Die Musikschule Tostedt behält sich das Recht vor, bei Unterrichtsaußenständen dem Schüler den Unterricht zu verweigern, bis alles Außenstände vollständig beglichen sind. Das Verweigern aufgrund von Außenständen tastet die laufenden Kosten nicht an. 3. Ausbildungsvertrag 3.1. Persönlich, nicht übertragbar Ein Ausbildungsvertrag ist persönlich und nicht übertragbar. 3.2. Unterrichtsgebühr Es gilt die aktuelle Preisliste der Musikschule Tostedt. Die Unterrichtsgebühren sind Monatsentgelte. Die Höhe der Unterrichtsgebühr pro Jahr bemisst sich daran, dass der Unterricht für die Dauer von mindestens zwölf Monaten erfolgen soll. Diese Jahresgebühr wird in zwölf monatlich gleichen Teilbeträgen entrichtet. 3.3. Zahlungsbedingungen Die Unterrichtsgebühren sind jeweils im Voraus bis zum (5. eines Monats fällig) 3.4. Kündigungsfrist Ein Ausbildungsvertrag gilt drei volle Monate und verlängert sich um drei weitere volle Monate (gerechnet vom Datum des Unterrichtsbeginns), wenn er nicht einen Monat vor Ablauf der drei Monate gekündigt wird. Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. 3.4.1 Außenstände Sollten bei Kündigung Unterrichtsgebühren offen sein , verliert die Kündigung Ihre Wirksamkeit so lange bis der Offenstand ausgeglichen ist. Sollte sich Unwirksamkeit der Kündigung mit der Kündigungsfrist überschneiden, so verlängert sich der Vertrag um weitere drei Monate. 3.5. Vertragsunterbrechungen Eine Vertragsunterbrechung liegt vor, wenn der Schüler seinen Ausbildungsvertrag kündigt und innerhalb von maximal drei Monaten einen neuen Ausbildungsvertrag zu den gleichen Konditionen (Unterrichtsfach, Unterrichtsdauer, Unterrichtsart) abschließt. Die Musikschule Tostedt behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Unterrichtsgebühr abweichend von der aktuellen Preisliste für das derzeitige Unterrichtsjahr des Schülers neu zu kalkulieren. Aus den Monatsentgelten für den Unterricht ergibt sich eine Jahresgebühr, die mit der Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Jahr ins Verhältnis gesetzt werden kann. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der entfallenen Unterrichtseinheiten durch die Vertragsunterbrechung berechnet die Musikschule Tostedt ein neues Monatsentgelt für das aktuelle Jahr, bei dem der Preis pro Unterrichtseinheit im Jahresdurchschnitt der üblichen Höhe laut aktueller Preisliste (ohne Vertragsunterbrechung) entspricht. 3.6. Vertragsänderungen Vertragsänderungen (z.B. Unterrichtsfach, Unterrichtsdauer, Unterrichtsart) bedürfen grundsätzlich der Schriftform sowie der Einigkeit beider Vertragspartner über deren Inhalt. Vertragsänderungen in eine höhere Preiskategorie (z.B. Wechsel von Gruppen- zu Einzelunterricht) sind jederzeit ohne Frist möglich. Vertragsänderungen in eine niedrigere Preiskategorie (z.B. Wechsel von Einzel- zu Gruppenunterricht) sind nur nach Einhaltung der gültigen Kündigungsfrist von Ausbildungsverträgen möglich. 4. Datenschutz Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke gemäß den Regelungen des deutschen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Nebenabreden Änderungen und Ergänzungen zu einem Ausbildungsvertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Werden einzelne Bestimmungen des Ausbildungsvertrags unwirksam, wird dadurch die Gültigkeit des Ausbildungsvertrags im Übrigen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 21255 Tostedt. 6. Inkrafttreten Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am (01/02/2014) in Kraft, gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.